Die Teilkasko leistet bei Schäden, für die niemand haftbar gemacht werden kann, z. B. bei Diebstahl oder Glasbruch, Hagel oder Überschwemmung, Sturm oder Wildunfall.
- Elementarschäden z. B. durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen
- Diebstahl, Brand und Explosion
- Glasbruch (inkl. SB-Verzicht bei Reparatur)
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Marderbiss
- Fest im Fahrzeug eingebaute oder am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile/-zubehör bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro beitragsfrei mitversichert (ab Werk bzw. vom Vertragshändler vor Vertragsabschluss eingebaut)
- Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer Alkohol, Drogen oder Totaldiebstahl)
- Kein Abzug „neu für alt” für Ersatzteile und Lackierungen
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (ohne Folgeschäden)
- Schäden bei der Benutzung von Schiffen oder Fähren (z. B. Untergang, Schäden durch überkommendes Wasser usw.)